Achten Sie auf die Arzthaftung des Behandlers! Die Versicherungsverträge, die die Berufshaftpflicht des Zahnarztes abdecken, können nur die Injektionen von faltenauffüllenden Produkten absichern, die in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Regelwerk durchgeführt wurden. Selbstverständlich müssen die Behandler, die diese Art von Therapiemaßnahmen durchführen, eine Ad-hoc-Ausbildung absolviert haben und ihre Kompetenz gemäß den Bestimmungen der Artikel R. 4127204 und R. 4127233 des ZDA nachweisen können.
Arbeiten Sie in einem
(zahn-)medizinischen Bereich?
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